Lehrer:innen-Fortbildung
Am Freitag, den 12.05.2023 findet für die Lehrer:innen eine schulinterne Fortbildung statt. Aus diesem Grund werden die Schüler:innen der Möllhovenschule im Home-Office beschult.
Feiertag: Christi Himmelfahrt
Am Donnerstag, den 18.05. ist der gesetzliche Feiertag Christi Himmelfahrt. Da der Freitag danach ein Brückentag ist, haben die Schüleri:innen an beiden Tagen schulfrei.
Feiertag: Pfingsten
Am Montag, den 29.05.2023 und sowie am darauffolgenden Dienstag haben die Schüler:innen aufgrund der Pfingsttage schulfrei.
Brief der Ministerin
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
heute wende ich mich an Sie, um Sie über die Folgen der am 31.
Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere Schulen
zu informieren.
Fast drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag
und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns allen ist es
durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam
gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu
kommen. Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danke ich
Ihnen sehr herzlich.
Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen
großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbe
reich zu gehen.
Die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schü
lerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen
und die Genesung nach einer Infektion besteht auf einem hohen Ni
veau.
Die aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren
mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln in fast al
len anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher
auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer ak
tuellen Form auslaufen
In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia
les sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von beson
derer Bedeutung:
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat
entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können
an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem
Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestän
de aufgebraucht sind.
In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder
zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständ
lich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskrimi
niert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern
und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den vergangenen
Monaten eigenverantwortlich.
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der
aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Per
sonen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeit
raum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innen
räumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizini
sche Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht
für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Per
sonen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichti
gen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im
Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln.
(https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz)
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die
Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung
und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besu
chen.
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen
Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlan
gen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewa
schen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften
gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen,
dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch
Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben
(https://www.schulministerium.nrw/lueftunq-raumluftfilterqeraete-und-
co2-messqeraete).
Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich
die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage,
entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.
Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden
wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schul
alltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftli
chen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben
Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die
gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche Ihnen wei
terhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerin für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bei beiden Geschlechtern unerwünscht sind:
Bei Mädchen unerwünscht sind:
Bei Jungs unerwünscht sind:
Bei Verstößen gegen die Kleiderordnung werden die Schüler•innen aufgefordert ein bedeckendes T-Shirt oder Tuch der Schule überzuziehen, die Kleidung mit der Innenseite nach außen zu tragen oder nach Hause zu fahren, sich umzuziehen und die verpasste Unterrichtszeit nachzuholen.
Telefon: 0201-677121
E-mail: moellhovenschule.info@schule.essen.de
Anschrift: Möllhoven 46
45355 Essen